Resümee: E-Rezept vorteilhaft, aber mit einigen Schwächen

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV, ziehen nach sechs-monatiger Verpflichtung zur Ausstellung und Einlösung von elektronischen Verordnungen Bilanz:  

Doris-Pfeiffer als Vorstandsvorsitzende der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht nach einem holprigen Start Anfang dieses Jahres Licht am Horizont und eine mittlerweile gute Entwicklung.  

Die KBV hingegen zieht eine durchwachsene Bilanz mit Höhen und Tiefen. Das E-Rezept habe sich ganz gut etabliert, erklärte erst kürzlich – Ende Juni – Sibylle Steiner als Vorstandsmitglied der KBV gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.  

Kritik gibt es am Vorgang der immer noch viel zu lange dauernden ärztlichen Signatur.  

Ferner bemängelt die KBV die digitalen Systemausfälle und dass einige Versorgungslösungen immer noch nicht auf dem E-Rezept erhältlich sind.  

Von Vorteil ist der digitale Prozess demnach nur, wenn es keine Probleme mit den seit 1. Januar 2024 240 Millionen ausgestellten E-Rezepten gibt.  

Für PatientInnen bedeutet das Ausstellen von Folgerezepten, dass sie dafür nicht mehr in der Arztpraxis anwesend sein müssen; Gleiches gilt nach Videosprechstunden.  

Die Medikamente sind nach Ausstellung per E-Rezept-Anwendung in der App, als Papierausdruck oder mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über das Apotheken-Kartenterminal einlösbar.  

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/amazon-bietet-9-dollar-flatrate-fuer-versorgung-148541/